Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Mietschein / Anzahl Personen

Der Mietschein bestätigt den zwischen Mieter und Vermieter geschlossenen Mietvertrag. Der Mietvertrag, der als verbindlich gilt, bezieht sich auf die im Mietschein aufgeführte FeWo. Die FeWo darf nur von der im Mietschein aufgeführten Anzahl Personen bewohnt werden.

§2 Haustiere

Haustiere dürfen nur dann mitgebracht werden, wenn es im Mietschein bestätigt wurde. Mitgebrachte Haustiere, wie Hunde und Katzen, dürfen nicht in den Möbeln bzw. Betten liegen. Hunde müssen immer an der Leine geführt werden und dürfen ihr “Geschäft” nicht im Garten und im Umland des Grundstückes verrichten. Sollte es doch passieren hat der Hundehalter die Hinterlassenschaft zu entsorgen. Haustiere dürfen niemals allein in der FeWo hinterlassen werden. Der Mieter haftet unter allen Umständen für alle auftretenden Schäden wie Kratzer, Verunreinigungen u.ä. ,die vom Haustier verursacht wurden. Bei der Mitnahme von einem Haustier kann optional eine Kaution von 50,- € erhoben werden.

§3 An- und Abreise

Die Anreise ist in der Regel erst ab 16.00 Uhr ( Bedingt durch Berufstätigkeit der Vermieter ) bzw. zeitiger nur nach Absprache möglich und die Abreise hat bis spätestens 11.00 Uhr zu erfolgen. Bei Ankunft am Anreisetag später als 19.00 Uhr hat sich der Mieter rechtzeitig mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, um die Schlüsselübergabe individuell abzusprechen.

§4 Kaution

Vom Vermieter kann jeder Zeit eine Kaution erhoben werden. Die Rückgabe erfolgt spätestens drei Wochen nach der Abreise per Überweisung auf ein vom Mieter genanntes Konto, nachdem eine Kontrolle der Wohnung mit befriedigendem Ergebnis durchgeführt wurde.

§5 Reinigung / Müllentsorgung

Die gemietete FeWo ist während des Aufenthaltes vom Mieter sauber zu halten und ist in dem Zustand zurück-zugeben in dem sie übernommen wurde. Die Endreinigung erfolgt gegen Gebühr. Der angefallene Müll ist vom Mieter in die vorgesehenen Entsorgungs-Tonnen selbst zu entsorgen (Siehe Hausordnung).

§6 Schäden / Höhere Gewalt

Der Mieter übernimmt während der Mietdauer für alle Gegenstände, die in der Wohnung vorhanden sind, die Haftung und ist für die etwa verursachten Schäden Schadenersatzpflichtig. Im Schadensfalle ist der Mieter verpflichtet den Vermieter unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Etwa vor der Abreise nicht angezeigte Schäden werden auf Kosten des Mieters behoben. Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, werden unverzüglich, jedoch vorbehaltlich üblicher Lieferzeiten, ausgebessert. Seitens des Vermieters ist keine Versicherung abgeschlossen worden, die während der Mietdauer dem Mieter und dessen persönlicher Habe Versicherungsschutz gewährt. Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters infolge des Eintreffens von Fällen höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die außerhalb der Einflusssphäre des Vermieters liegen, fristlos gekündigt werden. Erfolgte Vorauszahlungen werden erstattet.

§7 Lärmbelästigung

Das tägliche Leben geht weiter, auch während Ihres Aufenthaltes. Deshalb kann der Vermieter für eventuell auftretenden Alltagslärm keine Verantwortung übernehmen.

§8 Fahrräder

Die gegen Gebühr zur Verfügung gestellten Fahrräder sind sorgsam zu behandeln. Reparaturen die durch unsachgemäße Benutzung durch den Mieter zurückzuführen sind, werden diesem kostenpflichtig in Rechnung gestellt.

§9 Grundstück / Hausordnung

Der Garten- und Teichbereich ist Privatgelände und der Zutritt unerwünscht. Kinder dürfen grundsätzlich dieses Gelände nicht betreten.
ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER !
Um den momentan günstigen Mietpreis beibehalten zu können , wird um Einhaltung der in der Wohnung ausliegende Hausordnung gebeten.

§10 Zahlungsbedingungen

Bei Buchung ist rechtzeitig Vorkasse bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters zu leisten. Eine Eingangsbestätigung erfolgt postalisch oder in der Regel per E-mail, welche Form ist dem Vermieter freigestellt. Bei kurzfristigen Buchungen ist vor Ort am Anreisetag Bar-Vorkasse zu leisten. Nachbuchungen können zum aktuellen Tagespreis, je nach Verfügbarkeit, nachgebucht werden.

§11 Stornierung / Rücktritt vom Vertrag

Rücktritt vom Vertrag ohne Aufwandsentschädigung ist nur bis 14 Tage vor Reiseantritt möglich, ansonsten werden 20% des Reisepreises als Entschädigung erhoben.

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